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Gesetzesänderungen in Hessen ab 01.01.2024

Was ändert sich?

Ab dem 1. Januar 2024 entfällt die Queranerkennung nach § 11 Abs. 4 HBUG. Dies bedeutet, dass Bildungsveranstaltungen, die in anderen Bundesländern anerkannt sind, in Hessen nicht mehr automatisch anerkannt werden.

Unsere Maßnahmen zur Anpassung:

Als Bildungsanbieter haben wir schnell auf diese Gesetzesänderung reagiert. Wir haben bereits die Trägeranerkennung für Hessen beantragt sowie erhalten und setzen alles daran, die Anerkennungsbescheide für die jeweiligen Bundesländer schnellstmöglich zu beantragen. Einige Anerkennungsbescheide aus Hessen haben wir bereits erhalten.

Ihre Geduld ist gefragt:

Wir möchten Sie um Geduld bitten, während wir die Anerkennungen nach und nach erhalten. Aufgrund der hohen Anzahl von Veranstaltungen kann es einige Zeit dauern, bis alle Anerkennungsbescheide vorliegen. Dennoch ermutigen wir Sie, sich trotzdem gerne für einen Bildungsurlaub anzumelden. Sobald die Anerkennung für eine bestimmte Veranstaltung vorliegt, senden wir Ihnen direkt die erforderlichen Arbeitgeberunterlagen zu.

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