Sachsen-Anhalt

Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?

Anspruch auf Bildungsfreistellung haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, einschließlich Arbeiter, Angestellte und Auszubildende, deren Arbeitsstätte in Sachsen-Anhalt liegt oder deren Arbeitgeber dort ansässig ist. Auch Heimarbeiter und arbeitnehmerähnliche Personen sind eingeschlossen.

Das gilt nicht für Beamte, Beamtinnen, Richter und Richterinnen des Landes.

 

Auf wie viele Tage Bildungsurlaub habe ich Anspruch?

Der Anspruch umfasst fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr. Der Anspruch kann über zwei Kalenderjahre zusammengefasst werden, sodass zehn Tage genutzt werden können. Bei weniger oder mehr als fünf Arbeitstagen pro Woche passt sich der Anspruch entsprechend an

Der Anspruch beginnt nach 6 Monate Beschäftigung im Betrieb.

 

Wofür kann Bildungsurlaub genommen werden?

Bildungsfreistellung wird für anerkannte Bildungsveranstaltungen gewährt, die berufsspezifische Weiterbildung bieten. Diese Veranstaltungen müssen von anerkannten Einrichtungen oder Trägern durchgeführt werden.

 

Welche Voraussetzungen gibt es?

Die Veranstaltungen sollten mehrtägig sein oder als Teil einer Veranstaltungsreihe stattfinden.

Die Anerkennung erfolgt durch das Landesverwaltungsamt.

 

Wie wird der Anspruch auf Bildungszeit geltend gemacht?

Der Antrag muss schriftlich mindestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung beim Arbeitgeber eingereicht werden. Der Arbeitgeber muss spätestens drei Wochen vor Beginn der Veranstaltung antworten, ansonsten gilt der Antrag als genehmigt,

 

Wann kann der Arbeitgeber die Freistellung ablehnen?

  • zwingende betriebliche Belange
  • vorrangige Urlaubswünsche anderer ArbeitnehmerInnen
  • In Betrieben mit weniger als fünf Beschäftigten, wenn die Gesemtzahl der Freistellungstage die Zahl der Beschäftigten ereicht hat.

 

Zuständige Behörde

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
06112 Halle (Saale)

 

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