Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?
Anspruch haben Arbeitnehmer, Beamte, Richter, Auszubildende, Schüler in anerkannten Ausbildungsprogrammen, Heimarbeiter und arbeitnehmerähnliche Personen im Saarland.
Auf wie viele Tage Bildungsurlaub habe ich Anspruch?
Beschäftigte können bis zu fünf Arbeitstage im Kalenderjahr für anerkannte Weiterbildungsveranstaltungen freigestellt werden. Wenn weniger als fünf Tage pro Woche gearbeitet wird, verringert sich der Anspruch entsprechend. Der Freistellungsanspruch kann auf das folgende Jahr übertragen werden, wenn er im aktuellen Jahr nicht genutzt wird.
Wofür kann Bildungsurlaub genommen werden?
- berufliche Weiterbildung
- politische Weiterbildung
- ehrenamtliche oder gemeinwohlorientierte Tätigkeiten
Welche Voraussetzungen gibt es?
Die Veranstaltungen müssen mindestens sechs Unterrichtsstunden à 45 Minuten täglich umfassen. Es muss eine Anerkennung aus Saarland vorliegen (Neu!).
Die beruflichen Bildungsmaßnahmen müssen nicht direkt mit der beruflichen Tätigkeit in Verbindung stehen, sondern können auch mittelbar nützlich sein, wie z.B. in der Vermittlung von Teamfähigkeit oder Sprachkenntnissen
Wie wird der Anspruch auf Bildungsurlaub geltend gemacht?
Der Antrag auf Freistellung muss schriftlich mindestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung beim Arbeitgeber eingereicht werden. Der Arbeitgeber muss spätestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich oder elektronisch über die Entscheidung informieren. Bei Nichtbeachtung gilt der Antrag als genehmigt
Wann kann der Arbeitgeber die Freistellung ablehnen?
- zwingende betriebliche oder dienstliche Belange
- Entgegenstellung vorrangiger Urlaubswünsche anderer ArbeitnehmerInnen
- In Betrieben mit weniger als zehn Beschäftigten, wenn mehr als ein Drittel der Belegschaft bereits freigestellt wurde
Zuständige Behörde
Ministerium für Bildung und Kultur
Referat D 7
Trierer Straße 33
66117 Saarbrücken
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