Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?
Alle Beschäftigten in Rheinland-Pfalz, einschließlich Arbeitnehmer, Heimarbeiter und arbeitnehmerähnliche Personen. Auch Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter sind eingeschlossen.
Auf wie viele Tage Bildungsurlaub habe ich Anspruch?
Der Anspruch auf Bildungsfreistellung beträgt in der Regel zehn Tage in einem Zeitraum von zwei Kalenderjahren. Bei Beginn des Arbeitsverhältnisses in einem geraden Jahr beträgt der Anspruch fünf Tage.
Der Anspruch beginnt nach 6 Monate Beschäftigung im Betrieb.
Wofür kann Bildungszeit genommen werden?
- berufliche Weiterbildung
- gesellschaftspolitische Weiterbildung
Welche Voraussetzungen gibt es?
Veranstaltungen müssen mindestens drei Tage umfassen und täglich durchschnittlich sechs Unterrichtsstunden beinhalten.
Es muss eine Anerkennung aus Rheinland-Pfalz vorliegen.
Wie wird der Anspruch auf Bildungsurlaub geltend gemacht?
Der Antrag muss schriftlich mindestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung beim Arbeitgeber eingereicht werden.
Der Arbeitgeber kann bis drei Wochen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich die Teilnahme an der anerkannten Veranstaltung zum gewünschten Termin ablehnen. Wird die Ablehnung nicht rechtzeitig mitgeteilt, gilt sie als genehmigt.
Wann kann der Arbeitgeber die Freistellung ablehnen?
- zwingende betriebliche Belange
- wenn die Gesamtzahl der Freistellungstage die Anzahl der Beschäftigten erreicht.
Zuständige Behörde
Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Rheinland-Pfalz
Referat 15105
Mittlere Bleiche 61
55116 Mainz
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