Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?
Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Beschäftigungsschwerpunkt in Nordrhein-Westfalen, einschließlich Arbeiter, Angestellte, in Heimarbeit Beschäftigte und arbeitnehmerähnliche Personen
Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz gilt nicht für Beamte und Beamtinnen.
Auf wie viele Tage Bildungsurlaub habe ich Anspruch?
Fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr. Der Anspruch kann auf zwei Kalenderjahre zusammengefasst werden. Bei weniger oder mehr als fünf Arbeitstagen pro Woche passt sich der Anspruch entsprechend an.
Der Anspruch beginnt nach 6 Monate Beschäftigung im Betrieb.
Wofür kann Bildungsurlaubszeit genommen werden?
- berufliche Weiterbildung
- politische Weiterbildung
Welche Voraussetzungen gibt es?
Die Veranstaltungsdauer soll mindestens 6 Unterrichtsstunden á 45 Minuten, in der Regel 8 Unterrichtsstunden betragen.
Der Veranstaltungsort darf max. 500 km von der NRW-Landesgrenze entfernt sein (hier wird die Luftlinie angenommen). Diese Beschränkung gilt nicht für Seminare an Orten mit Gedenkstätten und Gedenkorte des Nationalsozialistischen Terrors.
Wie wird der Anspruch auf Bildungsurlaub geltend gemacht?
Der Antrag auf Freistellung muss bis spätestens 6 Wochen vor Seminarbeginn schriftlich beim Arbeitgeber gestellt werden. Eine Ablehnung durch den Arbeitgeber kann nur innerhalb von 3 Wochen nach Einreichung des Antrages auf Freistellung erfolgen. Danach gilt der Antrag auf Freistellung als bewilligt.
Wann kann der Arbeitgeber die Freistellung ablehnen?
- zwingende betriebliche oder dienstliche Belange
- wenn Urlaubsanträge anderer ArbeitnehmerInnen entgegen stehen
- Kein Anspruch in Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten.
Anerkennung von Bildungsveranstaltungen
Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen sieht vor, dass die Weiterbildungsveranstalter anerkannt werden, nicht die einzelnen Bildungsurlaubsveranstaltungen.
Die Anerkennung für die Weiterbildungsveranstalter spricht die zuständige Bezirksregierung aus. Das FORUM UNNA ist eine staatlich anerkannte Bildungseinrichtung nach dem Weiterbildungsgesetz und von der Bezirksregierung Arnsberg nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz anerkannt.
Die Voraussetzungen für die Anerkennung sind das Bestehen der Bildungseinrichtung seit mind. 2 Jahren sowie der Nachweis eines vom Ministerium anerkannten Gütesiegels. Das FORUM UNNA verfügt hier über eine DIN EN ISO 9001:2015 Zertifizierung.
Zuständige Behörde für die Anerkennung der Weiterbildungseinrichtung FORUM UNNA
Bezirksregierung Arnsberg
Seibertzstr. 1
59821 Arnsberg
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