Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?
Anspruch haben alle vollzeit- oder teilzeitbeschäftigten Arbeiter, Angestellten und Auszubildenden mit Arbeitsschwerpunkt in Hamburg sowie in Werkstätten für Behinderte in Hamburg Tätige.
Das Hamburgische Bildungsurlaubsgesetz gilt nicht für Beamte und Beamtinnen.
Auf wie viele Tage Bildungsurlaub habe ich Anspruch?
Innerhalb von zwei Kalenderjahren können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Freistellung für zehn Arbeitstage beanspruchen.
Wird regelmäßig an mehr als fünf Tagen in der Woche gearbeitet beträgt die Freistellungsdauer zwölf Werktage. Dieser Zweijahreszeitraum bestimmt sich nach dem Beginn des Arbeitsverhältnisses beim jetzigen Arbeitgeber. Der Zweijahreszeitraum beginnt individuell mit dem auf die Einstellung folgenden 1. Januar und dauert bis zum 31. Dezember des nächsten Jahres.
Der Anspruch beginnt nach 6 Monate Beschäftigung im Betrieb.
Wofür kann Bildungszeit genommen werden?
- Politische Bildung
- Berufliche Weiterbildung
- Vorbereitung auf ehrenamtliche Tätigkeiten
Welche Voraussetzungen gibt es?
- Die Bildungsveranstaltung muss in der Regel an mindestens fünf aufeinanderfolgenden Tagen stattfinden
- Die Veranstaltung muss von der zuständigen Behörde anerkannt sein
Wie wird der Anspruch auf Bildungsurlaub geltend gemacht?
Der Antrag auf Freistellung muss bis spätestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich beim Arbeitgeber gestellt werden.
Wann kann der Arbeitgeber die Freistellung ablehnen?
- Nicht fristgerechte Antragsstellung
- Betriebliche Belange oder andere Freistellungsansprüche Vorrang haben
Zuständige Behörde
Hamburger Institut für Berufliche Bildung
Referat für Bildung
Hamburger Str. 131
22083 Hamburg
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