Wer hat Anspruch?
Einen Anspruch haben alle Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Auszubildende, deren Arbeitsstätte in Brandenburg liegt.
Für Beamtinnen und Beamten gelten die entsprechenden Sonderurlaubsregelungen des Bundes bzw. des Landes Brandenburg.
Auf wie viele Tage Bildungsurlaub habe ich Anspruch?
Die Bildungsfreistellung beträgt zehn Arbeitstage innerhalb eines Zeitraumes von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren. Nicht in Anspruch genommener Bildungsurlaub aus vergangenen Jahr verfällt.
Bei regelmäßiger Arbeit an mehr oder weniger als fünf Tagen pro Wochen wird der Anspruch entsprechend angepasst.
Der Anspruch auf Bildungsfreistellung entsteht erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnisses.
Wofür kann Bildungszeit genommen werden?
- berufliche Weiterbildung
- kulturelle Weiterbildung
- politische Weiterbildung
Welche Voraussetzung gibt es?
Eine Anerkennung aus Brandenburg muss für die Veranstaltung vorliegen.
Wie wird der Anspruch auf Bildungsurlaub geltend gemacht?
Der Antrag auf Freistellung muss schriftlich bis spätestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Arbeitgeber gestellt werden. Der Arbeitgeber muss innerhalb von 14 Tagen nach der Antragsstellung schriftlich über die Ablehnung informieren, ansonsten gilt die Freistellung als erteilt.
Wann kann der Arbeitgeber die Freistellung ablehnen?
- Nicht fristgerechte Antragsstellung
- zwingende betriebliche Belange oder vorrangige Urlaubsansprüche anderer Beschätigter bestehe
- Bei Betrieben mit nicht mehr als 20 Beschäftigten, die Gesamtzahl der Freistellungstage das Eineinhalbfache der Zahl der Beschäftigten erreicht.
Zuständiges Ministerium
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg
Abt. 2, Ref. 26
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
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