FAQ - Bildungsurlaubsgesetz

Was ist Bildungsurlaub bzw. Bildungszeit?

Bildungsurlaub - in einigen Bundesländern auch Bildungszeit genannt - ist eine besondere Form der Arbeitnehmerfreistellung, die der beruflichen, politischen oder ehrenamtlichen Weiterbildung dient. Arbeitnehmer/innen haben demnach zusätzlich zu Ihrer geregelten Urlaubszeit in der Regel fünf Tage im Jahr Anspruch auf Bildungsurlaub/Bildungszeit. Bildungsurlaub wird oft auch als Bildungsfreistellung definiert, um sich vom "Erholungsurlaub" abzugrenzen.

 

Wie beantrage ich Bildungsurlaub?

  • Zunächst melden Sie sich bei einem unserer Bildungsurlaubsangebote auf www.forum-unna.de an, damit wir Ihnen Platz vormerken können.
  • Im Anschluss daran erhalten Sie von uns alle relevanten Arbeitgeberunterlagen per E-Mail zugesandt. Diese beinhalten u. a. die Anerkennung des Bundeslandes in dem Sie arbeiten sowie das Bildungsurlaubsprogramm.
  • Sie beantragen mit den Unterlagen die Freistellung bei Ihrem Arbeigeber. Ihr Antrag auf Bildungsurlaub muss in der Regel spätestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung bei Ihrem Arbeitgeber gestellt werden.
  • Eine Zu- oder Absage Ihrer Antragstellung muss von Ihrem Arbeitgebers je nach Bundesland vorliegen bis
    • eine Woche – Bremen, Schleswig-Holstein
    • zwei Wochen – Berlin, Brandenburg, Saarland, Hessen
    • drei Wochen – Nodrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt
    • vier Wochen - Baden-Württemberg, Thüringen

Wenn bis zu dieser Frist keine Reaktion des Arbeitgebers erfolgt ist, gilt die Freistellung von Gesetzes wegen als genehmigt. Eine Ablehnung durch den Arbeitgeber muss immer schriftlich erfolgen und begründet werden.

  • Regelung in Niedersachsen: spätestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung kann der Arbeitgeber schriftlich den Bildungsurlaub ablehnen. Bitte beachten Sie unsere AGBs und fragen frühzeitig bei Ihrem Arbeitgeber nach einer Zu- oder Absage!
  • Eine graphische Darstellung zur Beantragung eines Bildungsurlaubes finden Sie hier!

 

Habe ich Anspruch auf Bildungsurlaub in meinem Bundesland?

Andere Länder - andere Sitten. Jedes Bundesland hat sein eigenes Bildungsurlaubs-/Bildungszeitgesetz. Ausgenommen sind Bayern und Sachsen; in diesen beiden Bundesländern gibt es leider keines. Entscheidend bei der Frage des Anspruchs und des Gesetzes ist nicht Ihr Wohnort, sondern der Ort, in dem Sie arbeiten.

Weitere Informationen zum Anspruch auf Bildungsurlaub finden Sie hier!

 

Kann mein Arbeitgeber den Bildungsurlaub ablehnen?

Ja, die Teilnahme an einem Bildungsurlaub kann abgelehnt werden, aber nur aus den folgenden Gründen:

  • zwingende betriebliche Gründe (Projektfristen, Krankheiten in der Belegschaft etc.)
  • im gewünschten Zeitraum haben zu viele Kolleg/innen Urlaub, wodurch geregelte Arbeitsabläufe im Unternehmen gefährdet wären
  • es handelt sich bei der Veranstaltung um keinen anerkannten Bildungsurlaub in Ihrem Bundesland
  • Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer/innen, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang erhalten
  • die fristgerechte Anmeldung mit allen Unterlagen wurde verpasst

Lehnt Ihr Arbeitgeber den Bildungsurlaub ab, muss diese/r den Bildungsurlaub zu einem anderen Zeitpunkt gewähren. Zudem muss er die Ablehnung schriftlich begründen.

 

Kann ich mich zu einem Bildungsurlaub bei FORUM UNNA anmelden, obwohl noch keine Genehmigung seitens meines Arbeitgebers vorliegt?

Ja, wir bitten Sie um eine Voranmeldung, denn nur so können wir Ihnen einen Platz in Ihrem geschünschnten Bildungsurlaub garantieren. Die Anmeldung beim FORUM UNNA ist stets vorbehaltlich der Genehmigung des Arbeitgebers. Falls Ihr Arbeitgeber ablehnt, bitten wir Sie uns bis spätestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung einen schriftlichen Nachweis der Ablehnung Ihres Arbeitgebers zuzusenden. Bis zu diesem Zeitpunkt können Sie bei einer Ablehnung Ihres Arbeitgebers kostenfrei vom Bildungsurlaub zurücktreten.

 

Habe ich als Auszubildende/r Anspruch auf Bildungsurlaub?

Auszubildende in den Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. der Handwerksordnung (HWO) haben teilweise einen Anspruch auf fünf Arbeitstage Bildungsurlaub während ihrer Berufsausbildung zum Zwecke der politischen Weiterbildung. Umschüler, Praktikanten, Volontäre sowie Werkstudenten sind von dieser Regelung ausgenommen und haben somit keinen Anspruch.

 

Habe ich Anspruch auf Bildungsurlaub, wenn ich Teilzeit arbeite?

Ja, der Anspruch auf Bildungsurlaub oder Bildungszeit verringert sich lediglich entsprechend dem Umfang Ihrer Bschäftigung. Wenn Sie weniger als an fünf Tagen die Woche arbeiten, reduziert sich entsprechend Ihr Anspruch an Freistellungstagen. Entscheidend sind hier die Wochentage. Wird beispielsweise nur an drei Wochentagen gearbeitet, so besteht auch nur ein Anspruch auf drei Tage Bildungsurlaubfreistellung.

 

Habe ich Anspruch auf Bildungsurlaub, wenn ich Beamt/in bin?

Der Anspruch auf Bildungsurlaub besteht nicht. Beamte haben aber die Möglichkeit, sich nach der Sonderurlaubsverordnung für Bildungsurlaubsveranstaltungen freistellen zu lassen. Die Regelungen sind abhängig vom Bundesland und es ist von Bedeutung, ob Sie auf Kommunal-, Landes- oder Bundesebene tätig sind. Ein Die Regelung zum jeweiligen Bundesland finden Sie hier!

 

Kann ich mir auch einen Platz unverbindlich reservieren, bevor ich mich anmelde?

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie in dem gewünschten Zeitraum Bildungsurlaub beantragen können, besteht die Möglichkeit, sich vorab unverbindlich einen Platz zu reservieren. Die Platzreservierung gilt solange der Bildungsurlaub nicht ausgebucht ist. Spätestens wenn der Bildungsurlaub ausgebucht ist, werden wir Sie kontaktieren und Ihnen eine Frist mitteilen bis wann Sie sich für eine verbindliche Anmeldung Ihrerseits entscheiden müssen. Falls Sie sich bis zu der genannten Frist nicht melden, geben wir den Platz für andere Interessenten wieder frei.

 

Kann ich auch als Privatperson (Student/in, Rentner/in usw.) am Bildungsurlaub teilnehmen?

Ja, die Bildungsurlaubsveranstaltungen das FORUM UNNA stehen für jede/n Interessent/in offen. Ein Arbeits- oder Angestelltenverhältnis ist nicht erforderlich. Bei Ihrer Anmeldung geben Sie einfach an, dass Sie als Privatperson am Bildungsurlaub teilnehmen möchten und daher keine Teilnahmebeschreinigung benötigen. Nehmen Sie gerne an unseren Seminaren teil und genießen diese als Studienreise!

 

Ich konnte dieses Jahr keinen Bildungsurlaub nehmen. Was nun?

Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Falls Sie dieses Jahr Ihren Anspruch auf Bildungsurlaub nicht nutzen konnten, können Sie Ihren Anspruch auf das kommende Jahr übertragen. Im Folgejahr haben Sie dann Anspruch auf 10 Tage Bildungsurlaub. Sie können dann bei uns zwei Bildungsurlaube aussuchen, die thematisch zusammenhängen. Eine Übersichtsliste senden wir Ihnen gerne bei Anfrage zu.

Wichtig: Für die Übertragung müssen Sie vor Jahresfrist bei Ihrem Arbeitgeber einen schriftlichen Antrag stellen.

 

 

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