Was ist Bildungsurlaub bzw. Bildungszeit?
Bildungsurlaub - in einigen Bundesländern auch Bildungszeit genannt - ist eine besondere Form der Arbeitnehmerfreistellung, die der beruflichen oder politischen Weiterbildung dient. Arbeitnehmer/innen haben demnach zusätzlich zu Ihrer geregelten Urlaubszeit in der Regel fünf Tage im Jahr Anspruch auf Bildungsurlaub/Bildungszeit. Bildungsurlaub wird oft auch als Bildungsfreistellung definiert, um sich vom "Erholungsurlaub" abzugrenzen.
Wie beantrage ich Bildungsurlaub?
- Zunächst melden Sie sich bei einem unserer Bildungsurlaubsangebote an, damit wir Ihnen den Platz garantieren können.
- Im Anschluss erhalten Sie von uns die Arbeitgeberunterlagen per E-Mail zugesandt. Diese beinhalten die Anerkennung des Bundeslandes in dem Sie arbeiten sowie das Bildungsurlaubsprogramm.
- Sie beantragen mit den Unterlagen die Freistellung bei Ihrem Arbeigeber. Ihr Antrag auf Bildungsurlaub muss in der Regel spätestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung bei Ihrem Arbeitgeber gestellt werden.
- Eine Zu- oder Absage Ihrer Antragstellung muss von Ihrem Arbeitgebers je nach Bundesland vorliegen bis
- eine Woche – Bremen, Schleswig-Holstein
- zwei Wochen – Berlin, Brandenburg, Saarland, Hessen
- drei Wochen – Nodrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt
- vier Wochen - Baden-Württemberg, Thüringen
Wenn bis zu dieser Frist keine Reaktion des Arbeitgebers erfolgt ist, gilt die Freistellung von Gesetzes wegen als genehmigt. Eine Ablehnung durch den Arbeitgeber muss immer schriftlich erfolgen und begründet werden.
- Regelung in Niedersachsen: spätestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung kann der Arbeitgeber schriftlich den Bildungsurlaub ablehnen. Bitte beachten Sie unsere AGBs und fragen frühzeitig bei Ihrem Arbeitgeber nach einer Zu- oder Absage!
- Eine graphische Darstellung zur Beantragung eines Bildungsurlaubes finden Sie hier!
Habe ich Anspruch auf Bildungsurlaub in meinem Bundesland?
Andere Länder andere Sitten – Jedes Bundesland hat sein eigenes Bildungsurlaubsgesetz. Ausgenommen sind Bayern und Sachsen, diese haben leider keines. Entscheidend bei der Frage des Anspruchs ist nicht Ihr Wohnort, sondern der Ort in dem Sie arbeiten.
Weitere Informationen zum Anspruch auf Bildungsurlaub finden Sie hier!
Kann mein Arbeitgeber den Bildungsurlaub ablehnen?
Der Bildungsurlaub kann nur aus folgenden Gründen abgelehnt werden:
- zwingende betriebliche Gründe (Projektfristen, Krankheiten etc.)
- im gewünschten Zeitraum haben zu viele Kolleg/innen Urlaub, wodurch geregelte Arbeitsabläufe im Unternehmen gefährdet wären
- es handelt sich bei der Veranstaltung um keinen anerkannten Bildungsurlaub in Ihrem Bundesland
- Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer/innen, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang erhalten
- die fristgerechte Anmeldung mit allen Unterlagen wurde verpasst
Lehnt Ihr Arbeitgeber den Bildungsurlaub ab, muss diese/r den Bildungsurlaub zu einem anderen Zeitpunkt gewähren.
Kann ich mich anmelden, obwohl ich noch keine Genehmigung seitens meines Arbeitgebers habe?
Wir bitten Sie um eine Voranmeldung, denn nur so können wir Ihnen auf jeden Fall einen Platz garantieren. Die Anmeldung ist stets vorbehaltlich der Genehmigung des Arbeitgebers. Falls Ihr Arbeitgeber ablehnt bitten wir Sie bis spätestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung uns einen schriftlichen Nachweis der Ablehnung Ihres Arbeitgebers zuzusenden. Bis zu diesem Zeitpunkt können Sie bei einer Ablehnung Ihres Arbeitgebers kostenfrei vom Bildungsurlaub zurücktreten.
Habe ich als Auszubildende/r Anspruch auf Bildungsurlaub?
Auszubildende in den Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. der Handwerksordnung (HWO) haben teilweise einen Anspruch auf fünf Arbeitstage Bildungsurlaub während ihrer Berufsausbildung zum Zwecke der politischen Weiterbildung. Umschüler, Praktikanten, Volontäre sowie Werkstudenten sind von dieser Regelung ausgenommen und haben somit keinen Anspruch.
Habe ich Anspruch auf Bildungsurlaub, wenn ich Teilzeit arbeite?
Ja, haben Sie. Der Anspruch auf Bildungszeit verringert sich lediglich entsprechend, wenn weniger als an fünf Tagen die Woche gearbeitet wird. Entscheidend sind hier die Wochentage. Wird nur an drei Wochentagen gearbeitet, so besteht ein Anspruch auf drei Tage Bildungsurlaub.
Habe ich Anspruch auf Bildungsurlaub, wenn ich Beamt/in bin?
Der Anspruch auf Bildungsurlaub besteht nicht. Beamte haben aber die Möglichkeit, sich nach der Sonderurlaubsverordnung für Bildungsurlaubsveranstaltungen freistellen zu lassen. Die Regelungen sind abhängig vom Bundesland und es ist von Bedeutung, ob Sie auf Kommunal-, Landes- oder Bundesebene tätig sind. Ein Die Regelung zum jeweiligen Bundesland finden Sie hier!
Kann ich mir auch einen Platz unverbindlich reservieren, bevor ich mich anmelde?
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie in dem gewünschten Zeitraum Bildungsurlaub beantragen können, besteht die Möglichkeit sich vorab unverbindlich einen Platz zu reservieren. Die Platzreservierung gilt solange der Bildungsurlaub nicht ausgebucht ist. Spätestens wenn der Bildungsurlaub ausgebucht ist, werden wir Sie kontaktieren und Ihnen eine Frist mitteilen bis wann Sie sich für eine Anmeldung entscheiden müssen. Falls Sie sich bis zu der genannten Frist nicht melden, müssen wir leider den Platz für andere Interessenten wieder frei geben.
Kann ich auch als Privatperson (Student/in, Rentner/in usw.) am Bildungsurlaub teilnehmen?
Unsere Bildungsurlaube stehen für jede/n Interessent/in offen. Bei Ihrer Anmeldung geben Sie einfach an, dass Sie als Privatperson am Bildungsurlaub teilnehmen möchten.
Ich konnte dieses Jahr keinen Bildungsurlaub nehmen. Was nun?
Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Falls Sie dieses Jahr Ihren Anspruch auf Bildungsurlaub nicht nutzen konnten, können Sie Ihren Anspruch auf das kommende Jahr übertragen. Im Folgejahr haben Sie dann Anspruch auf 10 Tage Bildungsurlaub. Sie können dann bei uns zwei Bildungsurlaube aussuchen, die thematisch zusammenhängen. Eine Übersichtsliste senden wir Ihnen gerne bei Anfrage zu.
Wichtig: Für die Übertragung müssen Sie vor Jahresfrist bei Ihrem Arbeitgeber einen schriftlichen Antrag stellen.