Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?
Anspruch auf Bildungsfreistellung haben alle Beschäftigten, einschließlich Arbeitnehmer, Auszubildende, Heimarbeiter und arbeitnehmerähnliche Personen, deren Arbeitsstätte in Thüringen liegt oder deren Arbeitgeber dort ansässig ist. Auch Beamte und Richter sind eingeschlossen.
Auf wie viele Tage Bildungsurlaub habe ich Anspruch?
Der Anspruch beträgt fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr. Bei weniger oder mehr als fünf Arbeitstagen pro Woche passt sich der Anspruch entsprechend an. Der Anspruch kann einmalig ins folgende Jahr übertragen werden.
Der Anspruch beginnt nach 6 Monate Beschäftigung im Betrieb.
Wofür kann Bildungsurlaub genommen werden?
- gesellschaftspolitische Bildung
- arbeitsweltbezogene Bildung
- ehrenamtsbezogene Bildung
Welche Voraussetzungen gibt es?
Es muss eine Anerkennung aus Thüringen vorliegen.
Die Veranstaltungen müssen in Blockform von mindestens zwei Tagen Dauer durchgeführt werden, wobei ein Tag mindestens sechs Unterrichtsstunden à 45 Minuten umfassen muss.
Wie wird der Anspruch geltend gemacht?
Der Antrag muss schriftlich spätestens acht Wochen vor Beginn der Veranstaltung beim Arbeitgeber eingereicht werden. Der Arbeitgeber muss innerhalb von vier Wochen antworten, sonst gilt der Antrag als genehmigt.
Wann kann der Arbeitgeber ablehnen?
- dringende betriebliche Belange
- Gesamtzahl der Freistellungstage bestimmte Grenzen überschreitet
Zuständige Behörde
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Werner-Seelenbinder-Straße 7
99096 Erfurt
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