
Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?
Anspruch auf Bildungsurlaub haben alle Beschäftigten mit Tätigkeitsschwerpunkt in Hessen, einschließlich Arbeitnehmer, Auszubildende, Heimarbeiter und Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte.
Auf wie viele Tage Bildungsurlaub habe ich Anspruch?
Pro Jahr steht den in Hessen Beschäftigten ein Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub zu.
Wird regelmäßig an mehr oder weniger als fünf Tagen in der Woche gearbeitet, so erhöht oder verringert sich der Anspruch entsprechend – er richtet sich also immer nach den Wochenarbeitstagen.
Der Anspruch beginnt nach 6 Monate Beschäftigung im Betrieb.
Wofür kann Bildungsurlaub genommen werden?
- politische Bildung
- Schulung für Ehrenämter
- berufliche Weiterbildung
Welche Voraussetzungen gibt es?
- Die Veranstaltung muss im Durchschnitt mind. sechs Zeitstunden pro Tag umfassen
- Die Veranstaltung muss von der zuständigen Behörde anerkannt sein
Wie wird der Anspruch auf Bildungsurlaub geltend gemacht?
Der Antrag auf Freistellung muss bis mindestens 6 Wochen vor Seminarbeginn schriftlich beim Arbeitgeber gestellt werden. Eine Anmeldebestätigung und Informationen zur Veranstaltung müssen beigefügt werden.
Der Arbeitgeber entscheidet innerhalb von drei Wochen schriftlich über den Antrag. Entscheidet der Arbeitgeber nicht innerhalbe der Frist über den Antrag auf Bildungszeit, gilt er als bewilligt.
Wann kann der Arbeitgeber die Freistellung ablehnen?
- Nicht fristgerechte Antragsstellung
- Dringende betriebliche Belange
- wenn mehr als ein Drittel der Beschäftigten bereits Bildungsurlaub genommen haben
Zuständige Behörde
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Dostojewskistraße 4
65187 Wiesbaden
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