Berlin

 

Wer hat Anspruch?

Einen Anspruch haben alle Berliner Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Auszubildende unabhängig vom Lebensalter.

Für Beamtinnen und Beamte gelten die entsprechenden Sonderurlaubsregelungen des Bundes bzw. des Landes Berlin.

 

Auf wie viele Tage Bildungsurlaub habe ich Anspruch?

  • Fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr
  • Möglichkeit zur Zusammenlegung auf zehn Tage im nächsten Jahr

Der Anspruch beginnt frühestens 6 Monate nach Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

 

Wofür kann Bildungszeit genommen werden?

  • Berufliche Weiterbildung
  • Politische Weiterbildung
  • Qualifizierung für ehrenamtliche Tätigkeiten

 

Welche Voraussetzung gibt es?

Eine Anerkennung aus Berlin muss für die Veranstaltung vorliegen.

 

Wie wird der Anspruch geltend gemacht?

Der Antrag auf Freistellung muss schriftlich oder elektronisch bis spätestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Arbeitgeber gestellt werden.

 

Wann kann der Arbeitgeber die Freistellung ablehnen?

  • Nicht fristgerechte Antragsstellung
  • Betriebliche Belange oder andere Freistellungsansprüche Vorrang haben
  • Bei Betrieben mit höchstens 20 Beschäftigten, wenn zehn Prozent der Bildungszeit bereits genutzt wurden.

 

Zuständige Behörde

Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
Oranienstr. 106
10969 Berlin

 

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