Ab sofort können Teilnehmende aus NRW an unseren beruflichen Bildungsurlauben den Bildungsscheck 2.0 NRW nutzen. Das Land NRW fördert damit die berufliche Weiterbildung und übernimmt 50 % der Programmkosten, maximal jedoch 500 € pro Person.
Gefördert werden ausschließlich die Programmgebühren unseres Weiterbildungsangebots. Kosten für Unterkunft, Verpflegung oder Anreise sind von der Förderung ausgeschlossen.
Welche Voraussetzungen gibt es? Wer kann den Bildungsscheck beantragen?
- Sie sind Beschäftigte:r eines kleinen oder mittleren Unternehmens (bis 249 Mitarbeitende), selbstständig oder berufsrückkehrend.
- Sie haben Ihren Wohnsitz oder Arbeitsplatz in Nordrhein-Westfalen.
- Die Weiterbildung muss einen klaren beruflichen Bezug haben.
- Antragsteller:innen sind die Teilnehmenden selbst.
Wichtig: Politische Weiterbildungen können nicht gefördert werden.
Mehr Informationen und Antragsformulare finden Sie unter: https://www.mags.nrw/bildungsscheck