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Neu: Bildungsscheck 2.0 NRW für berufliche Weiterbildung

Ab sofort können Teilnehmende aus NRW an unseren beruflichen Bildungsurlauben den Bildungsscheck 2.0 NRW nutzen. Das Land NRW fördert damit die berufliche Weiterbildung und übernimmt 50 % der Programmkosten, maximal jedoch 500 € pro Person.

Gefördert werden ausschließlich die Programmgebühren unseres Weiterbildungsangebots. Kosten für Unterkunft, Verpflegung oder Anreise sind von der Förderung ausgeschlossen.

Welche Voraussetzungen gibt es? Wer kann den Bildungsscheck beantragen?

  • Sie sind Beschäftigte:r eines kleinen oder mittleren Unternehmens (bis 249 Mitarbeitende), selbstständig oder berufsrückkehrend.
  • Sie haben Ihren Wohnsitz oder Arbeitsplatz in Nordrhein-Westfalen.
  • Die Weiterbildung muss einen klaren beruflichen Bezug haben.
  • Antragsteller:innen sind die Teilnehmenden selbst.

Wichtig: Politische Weiterbildungen können nicht gefördert werden.

Mehr Informationen und Antragsformulare finden Sie unter: https://www.mags.nrw/bildungsscheck

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